Steuerliche Fragen betreffen Unternehmen ebenso wie Selbstständige und Privatpersonen — häufig unter Zeitdruck, etwa bei einem Bescheid des Finanzamts oder einer anstehenden Betriebsprüfung. Die Kanzlei berät und vertritt in diesen Fragen mit Schwerpunkt auf Einkommensteuer-, Unternehmenssteuer- und Umsatzsteuerrecht.
Einkommensteuerrecht
Von der Einordnung einzelner Sachverhalte bis zur Vertretung gegenüber dem Finanzamt bei Rückfragen oder Einsprüchen — die Beratung richtet sich an Privatpersonen und Selbstständige, die eine verbindliche Einschätzung ihrer einkommensteuerlichen Situation benötigen.
Unternehmenssteuerrecht
Unternehmen stehen bei steuerlichen Gestaltungsfragen, Betriebsprüfungen oder Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung vor besonderen Anforderungen. Hier begleitet die Kanzlei von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung im Verfahren.
Umsatzsteuerrecht
Fragen der Umsatzsteuer betreffen laufende Geschäftsvorgänge ebenso wie einmalige Transaktionen. Die Beratung umfasst die Einordnung konkreter Sachverhalte sowie die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden.
Für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei auf. Einen Überblick über die weiteren Tätigkeitsfelder finden Sie unter Leistungen.